Ausländische Staatsbürger können die Grenze von Bosnien und Herzegowina nur an den für den internationalen Verkehr geöffneten Grenzübergängen mit einem gültigen Reisedokument überschreiten. Das Einreisedatum markiert den ersten Tag des Aufenthalts, während das Ausreisedatum als letzter Tag des Aufenthalts auf dem Territorium BiHs gilt. Staatsangehörige benachbarter Länder können die für den Verkehr zwischen BiH und den Nachbarstaaten vorgesehenen Grenzübergänge nutzen, es sei denn, bilaterale Vereinbarungen sehen etwas anderes vor.
Beim Eintritt in BiH müssen Ausländer einen gültigen Reisepass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument vorlegen. Sie können auch einen gültigen Personalausweis oder ein anderes persönliches Dokument mit Foto verwenden, wenn dieses Dokument durch ein internationales Abkommen anerkannt ist, dessen Vertragspartei Bosnien und Herzegowina ist. Ausländer können auch Reisedokumente nutzen, die in BiH gemäß dem Gesetz über die Bewegung und den Aufenthalt von Ausländern und Asyl ausgestellt wurden.
Staatsangehörige der folgenden Länder können Bosnien und Herzegowina bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten ab dem Datum der ersten Einreise betreten, sofern sie ein Reisedokument und einen gültigen Personalausweis vorlegen, der Identität und Staatsbürgerschaft nachweist: Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Unterzeichnerstaaten des Schengen-Abkommens, Andorra, Montenegro, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, San Marino, Serbien, Vatikanstadt und die Schweiz.
Visumregime
Zum Eintritt in Bosnien und Herzegowina müssen Ausländer aus Ländern mit Visumpflicht ein gültiges Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen.
Visum für Kurzaufenthalt – Visum C
Dieses Visum erlaubt Transit, eine oder mehrere Einreisen oder einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Die maximale Gültigkeitsdauer des Visums beträgt ein Jahr, mit der Möglichkeit einer Verlängerung auf bis zu fünf Jahre. Visum C wird für geschäftliche, bildungsbezogene, touristische und andere private Zwecke sowie für politische, wissenschaftliche, kulturelle, sportliche, religiöse und ähnliche Veranstaltungen ausgestellt. Dieses Visum ermöglicht keinen Antrag auf vorübergehenden Aufenthalt.
Visum für Langaufenthalt – Visum D
Dieses Visum erlaubt einen Aufenthalt von bis zu 180 Tagen innerhalb eines Jahres, mit der Möglichkeit, einen Antrag auf vorübergehenden Aufenthalt zu stellen. Die maximale Gültigkeitsdauer dieses Visums beträgt ein Jahr.
Flughafen-Transitvisum – Visum A
Dieses Visum ermöglicht das Passieren der internationalen Transitbereiche des Flughafens, ohne in das Land einzureisen, während eines Stopps oder einer Fortsetzung eines internationalen Fluges.
Visumerteilung an der Grenze
In besonderen Fällen kann die Grenzpolizei von BiH ein Visum C für eine einmalige Einreise von bis zu 15 Tagen oder ein Visum A an der Grenze ausstellen, sofern der Ausländer:
- Die allgemeinen Einreisebedingungen erfüllt.
- Nachweist, dass er nicht im Voraus einen Visumantrag stellen konnte.
- Dokumente vorlegt, die den dringenden Eintritt rechtfertigen.
Ausländer müssen mindestens 150 KM pro Tag Aufenthalt als Nachweis von Mitteln zum Unterhalt haben.
Einreise Minderjähriger
Minderjährige bis 14 Jahre können die Grenze mit Eltern, einem gesetzlichen Vertreter oder Vormund überschreiten oder mit einer Person, die eine beglaubigte Vollmacht der Eltern hat. Unbegleitete Minderjährige müssen eine beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern oder des Vormunds haben.