Mehrwertsteuer (MwSt)
In Bosnien und Herzegowina beträgt die Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen 17%, die den Verbrauchern auf der Grundlage des Kaufpreises berechnet wird.
Kauf ohne Mehrwertsteuer
Ausländer können nach Verlassen der bosnisch-herzegowinischen Zollgrenzen eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer (MwSt) beantragen.
Die Rückerstattung der Mehrwertsteuer kann nur beantragt werden, wenn der Kaufwert der gekauften Waren 100 KM übersteigt. Ausnahmen sind Öl, Kraftstoff, Alkohol und Tabakwaren.
Um eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer zu beantragen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Beim Kauf müssen Sie den Einzelhändler bitten, das Formular PDV-SL-2 für Sie auszufüllen.
- Nach Verlassen von Bosnien und Herzegowina sind Sie verpflichtet, die Rechnungen, gekaufte Artikel und die ausgefüllten Originalformulare PDV-SL-2 der Zollstelle vorzulegen.
- Die Zollstelle wird dann die Formulare und Rechnungen PDV-SL-2 bestätigen und überprüfen, ob alle Voraussetzungen für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer erfüllt sind.
- Der Käufer oder die bevollmächtigte Person oder juristische Person muss dem Verkäufer das beglaubigte Originalformular PDV-SL-2 innerhalb von drei Monaten nach dem Kauf vorlegen.
Die Rückerstattung der Mehrwertsteuer kann auf zwei Arten erfolgen: bar oder per Überweisung auf ein Bankkonto.
Wenn die Rückerstattung bar erfolgt, ist der Verkäufer verpflichtet, die Mehrwertsteuer sofort zurückzuzahlen. Bei einer Überweisung muss die Transaktion innerhalb von 15 Tagen abgeschlossen werden.
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